Germany tries 94 year old SS camp guard as a juvenile

Just FTR, in addition to what @Jorn_C wrote: according to the Tagesspiegel, the pixelation has nothing to do with the age when the crimes were committed.

Der Prozess hat noch gar nicht richtig begonnen, da spricht sich der Verteidiger Andreas Tinkl für eine richterliche Anordnung aus, Fotos des Angeklagten zu verpixeln. Er argumentiert nicht nur mit dem Schutz der Privatsphäre, sondern auch mit dem fortgeschrittenen Alter des Angeklagten, der „körperlich nicht in allzu blendender Verfassung“ sei. Das Gericht entscheidet, dass Bilder unkenntlich gemacht werden müssen. Der Angeklagte habe die Öffentlichkeit nicht selbst gesucht und lebe in einer kleinen Gemeinde, was eine Stigmatisierung befürchten lasse.

In a nutshell: his lawyer asked for it, and the judge ordered the pixelation. Arguments were: privacy of the defendant, his advanced age and a possible social stigmatisation given he is living in a small community.

(source)

3 Likes